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Mitgliedschaft im Bezirk Mülheim an der Ruhr

Mitglied im DLRG Bezirk Mülheim an der Ruhr e.V. kann man von Geburt an werden. Mitglied werden können Einzelpersonen, Vereine, Firmen und Familien.

Entsprechend den Vorgaben des Bundesverbandes der DLRG setzt sich eine Familie dabei aus einem Erwachsenen und mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren oder zwei Erwachsenen und mindestens einem Kind unter 18 Jahren zusammen und es leben alle zusammen im selben Haushalt. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener, falls die Kriterien einer Familienmitgliedschaft nicht mehr erfüllt werden können, werden alle Familienmitglieder als Einzelmitglieder geführt. 

Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 31.10. eingegangen sein.

Auch wenn Du unsere Angebote nicht in Anspruch nimmst, unterstützt Du mit Deiner Mitgliedschaft die DLRG.

Werde also jetzt Mitglied in der DLRG!

Einzelmitglied werden

Du möchtest Einzelmitglied werden oder mehrere Menschen zur Mitgliedschaft anmelden und seid keine Familie im Sinne der DLRG-Satzung, dann bist du hier richtig.

Familienmitgliedschaft starten

Ihr möchtet Mitglied in der DLRG werden und seid eine Familie im Sinne der DLRG-Satzung, also:

  • entweder 1 Erwachsener mit mindestens 2 Kindern unter 18 Jahren
  • oder 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren

und ihr lebt alle zusammen im selben Haushalt, dann seid ihr mit der DLRG-Familienmitgliedschaft bestens aufgestellt.

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