Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

Definition

 

Satzung (S.) bezeichnet eine schriftlich abgefasste Vereinbarung darüber, nach welcher Ordnung und welchem Verfahren innerhalb eines Zusammenschlusses vorgegangen werden soll, welche Aufgaben er hat und wer den Zusammenschluss in welcher Art und Weise nach außen vertritt. Unterschieden wird zwischen a) privatrechtlichen S. (z. B. von eingetragenen Interner Link: Vereinen, Aktiengesellschaften), die bestimmten gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen genügen müssen, um rechtsgültig zu sein, und b) öffentlich-rechtlichen S. (z. B. von Interner Link: Gemeinden), die als Rechtsvorschriften einseitig zur Regelung der eigenen Angelegenheiten erlassen werden können. S. gelten i. d. R. nur für Mitglieder des Verbandes, haben jedoch teilweise auch territoriale Wirkungen (z. B. Gemeinde-S.).

entnommen bei der Bundeszentrale für politische Bildung am 03.01.2025: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/18181/satzung/

Umsetzung bei uns

Die Satzung regelt also das Zusammenleben innhalb eines Vereins, also auch bei der DLRG in Mülheim an der Ruhr.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.