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Allgemeine Sicherheitstipps

Als Grundregel gilt: Je intensiver die Wassernutzung oder je spezieller das Gewässer selbst, desto höher das Risiko. Da sind auch an die Sicherheitsinformationen höhere Anforderungen gestellt. Daher haben wir für dich eine Reihe von Informationen zusammengestellt:

Sicherheitstipps für Kinder im Wasser

Wasser übt auf fast alle Kinder eine enorme Anziehungskraft aus. Sie sind aber noch nicht in der Lage, die gesamte Tragweite ihres Handelns zu überschauen. Sie agieren risikoreicher, ahnungsloser und unbekümmerter. Aus diesem Grund sollten schwimmende und badende Kinder ständig beaufsichtigt werden.

  • Der Erwerb des Seepferdchens ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zum sicheren Schwimmer. Als sicherer Schwimmer gilt, wer das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erworben hat.
  • Nichtschwimmer sollten immer in Armreichweite beaufsichtigt werden, auch beim Tragen von Auftriebshilfen wie Westen und Schwimmflügeln. Machen Sie Kinder möglichst früh mit dem Wasser vertraut: Kinder können schon ab fünf Jahren Schwimmen lernen, sollten aber bereits davor erste Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Verhalten am und im Wasser erfahren.
  • Ertrinken ist auch in einer „Pfütze“ möglich. Am Wasser spielende Kinder sind immer durchgehend zu beaufsichtigen.
  • Kinder sind noch nicht in der Lage, die gesamte Tragweite ihres Handelns zu überschauen. Aus diesem Grund benötigen sie eine verantwortungsbewusste Erziehungs- bzw. Aufsichtsperson.
  • Beachte bitte die individuellen Voraussetzungen des Kindes (aktueller Entwicklungs- und Gesundheitszustand in psychischer wie auch physischer Hinsicht).
  • Versuche vorausschauend Gefahrenpunkte und Gefahrenorte zu erkennen.
  • Unabhängig davon, ob Kinder mit oder ohne Hilfsmittel ins Wasser gehen: Erziehungspersonen haben immer, auch bei vorhandener Badeaufsicht, die Pflicht zur aktiven und konsequenten Aufsicht.
  • Kinder müssen genau wissen, was erlaubt bzw. verboten ist. Sicherheit ist jedoch nicht allein durch Gebote und Verbote zu erreichen. Vor allem jüngere Kinder müssen häufiger an die wichtigsten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen erinnert werden, da einmalige Belehrungen vergessen werden. Deshalb: besser regelmäßige und situative Wiederholung von sicherheitsrelevanten Anweisungen.

Sicherheitstipps im häuslichen Umfeld

Nicht nur beim Baden und Schwimmen, sondern auch im häuslichen Umfeld kann Wasser zum Ertrinken führen. Ein Ertrinken ist bereits bei sehr geringen Wassertiefen möglich.

  • Lasse Kinder nie unbeaufsichtigt baden. Selbst in der Badewanne oder dem Planschbecken können sie ertrinken! Sorge für ausreichend Rutschsicherheit, z.B. mit Badeschuhen.
  • Auch bei stehtiefen Schwimmbecken solltest du Kindern die Nutzung ausschließlich unter Aufsicht gestatten.
  • Bottiche und Regentonnen können ebenso gefährlich werden. Sie sollten mit abschließbaren Deckeln gesichert sein. Ein Netz oder Drahtgeflecht ist nicht ausreichend.
  • Schwimmbecken und Gartenteiche durch Schutzgitter oder andere Vorrichtungen sichern. Am besten eignen sich Zäune mit absperrbaren Zugängen. Bloße Abdeckungen reichen nicht aus, da Kinder darunter geraten und ertrinken können.
  • Gefahrenquellen befinden sich auch außerhalb des eigenen Grundstücks. Der nahegelegene Bach oder der Fischteich des Nachbarn ziehen Kinder an. Stelle sicher, dass kein unbeaufsichtigter Zugang möglich ist.

Sicherheitstipps in Frei- und Hallenbädern

Für den Besuch von Hallen- und Freibädern gelten die dort ausgehängten Haus- und Badeordnungen. Zusätzlich sollten die folgenden Tipps berücksichtigt werden:

  • Bei einem Gruppenbesuch von Bädern sollte unbedingt sichergestellt sein, dass die Gruppe gemeinsam das Bad betritt. Gegebenenfalls sollte eine Regelung für Nachzügler getroffen werden.
  • Gemischtgeschlechtliche Gruppen sollten mindestens von je einer männlichen und einer weiblichen Aufsichtsperson betreut werden, so dass eine durchgängige Betreuung vom Eingang über Umkleide und Duschen bis hin zum Schwimmbecken gewährleistet ist.
  • Beim ersten Besuch in einem Bad sollten Kinder mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht, über Gefahrenquellen informiert und über Baderegeln und Hygiene aufgeklärt werden.
  • Wasserflächen unter Sprunganlagen oder Ausläufe von Rutschen sind keine Flächen zum Schwimmen oder Spielen..
  • Vor der Nutzung von Sprunganlagen immer absichern, dass die Wasserfläche darunter frei ist.
  • Ansaugöffnungen für Wasserstrahlanlagen, Strömungskanäle o. ä. bergen aufgrund des Sogs große Gefahren. An den Sicherheitsverschlüssen darf keinesfalls gespielt oder manipuliert werden.
  • Beachte sorgfältig die Sicherheitshinweise und -regeln bei der Nutzung der beliebten Wasserrutschen.
  • Bei Tauchübungen muss jedes Kind einzeln beobachtet und vorher über tauchspezifische Gefahren, z. B. bei Hyperventilation (übermäßiges Ein- und Ausatmen vor dem Tauchen) aufgeklärt werden.
  • Orientiere dich bei der Organisation von Gruppenspielen im Wasser am Leistungsverhalten der Schwächsten.
  • Nichtschwimmer gehören ins Nichtschwimmerbecken.
  • Die Böden im Schwimmbad sind meistens glatt; hier sollte nur langsam gegangen und nicht gerannt werden.
  • Zwinge Kinder nicht zu Aktivitäten, vor denen sie Angst haben!
  • Weise deine Kinder auf bestimmte Verhaltensregeln hin: Andere Kinder sollten nicht untergetaucht oder beim Spielen ins Wasser gestoßen werden. Auch sollten die Kinder nicht zu dicht hintereinander ins Becken springen.

Sicherheitstipps in offenen Gewässern

Das Baden und Schwimmen im Meer ist gefährlicher als in Binnengewässern. Innerhalb kurzer Zeit kann sich der Untergrund ändern. Tiefen entstehen, Sandbänke bilden sich oder verschwinden ganz. Wind und Strömung, gutes und schlechtes Wetter beeinflussen permanent das Wasser. Ein ruhiges Badegebiet kann durch einen umschlagenden Wind oder eine ungünstig laufende Strömung innerhalb weniger Minuten zum tosenden Meer werden. Deshalb niemals an unbewachten Stellen baden und an bewachten Stellen immer auf die Sicherheits-Beflaggung achten.

  • Suche nur bewachte Badestellen auf!
  • Bei gehisster roter Flagge niemals baden!
  • Lasse Kinder nie ohne Aufsicht am oder im Wasser spielen!

Sicherheitstipps im Umgang mit Auftriebsmitteln und Wasserspielzeug

Auftriebshilfen wie Schwimmflügel, Gürtel usw. bieten eine Unterstützung, um den Körper an der Wasseroberfläche zu halten, ersetzen aber nicht die Beaufsichtigung in Armreichweite. Aufgeblasene Spielzeuge bieten viel Spaß im Wasser, bergen aber eine Gefahr, wenn wichtige Grundsätze nicht beachtet werden. Besonders Luftmatratzen oder aufblasbare Inseln verleiten häufig dazu, sich unkontrolliert trieben zu lassen.

  • Auftriebshilfen wie Schwimmflügel, Gürtel oder Westen bieten keinen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken
  • Bei der Verwendung von Auftriebshilfen wie Schwimmflügel, -Gürteln und ähnliches ist eine ständige Beaufsichtigung von Nichtschwimmern in Armreichweite notwendig.
  • Bei allen Auftriebshilfen ist vor jeder Verwendung der korrekte Sitz und die Funktion der Verschlüsse und Ventile zu prüfen.
  • Von der Nutzung von „Kinderschwimmsitzen“ raten wir dringend ab! Er hemmt den natürlichen Bewegungsdrang des Kindes und kann lebensgefährlich werden, wenn die Kinder in ihm umkippen.
  • Bei der Nutzung von aufgeblasenen Wasserspielzeugen (Luftmatratzen, Gummitiere usw.) können auch Schwimmer leicht ins tiefe Wasser geraten oder auf offenen Gewässern abtreiben. Bei ablandigen Wind und Strömungen wird das Zurückpaddeln aus eigener Kraft fast unmöglich.
  • Bei der Verwendung von Luftmatratzen sollten regelmäßig Fixpunkte am Ufer gesucht werden, um ein Abtreiben zu verhindern.

Badezonenkennzeichnung

Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.

Flaggen rot über gelb
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Flaggen derselben Farbgebung können zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzen dann das bewachte Badegebiet.

Gelbe Flagge
Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen und empfiehlt ungeübten Schwimmern, Kindern und älteren Personen vom Baden abzusehen. Weht darüber hinaus ein orangener Windsack am Mast, rät die DLRG, auf die Benutzung von aufblasbaren Freizeitgeräten auf Grund des ablandigen Windes zu verzichten.

Rote Flagge
Eine einzelne rote Flagge wird bei akuten Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder bei Wasserverschmutzung gesetzt. Schwimmen kann dann lebensgefährlich sein.

Schwarz-Weiß geviertelte Flagge
Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Flagge gekennzeichnet. In diesem Bereich können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammengeschlossenen, nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

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