Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Mülheim an der Ruhr e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Gliederung Mülheim an der Ruhr e.V.
Kurs- und Seminaranmeldungen erfolgen in der Regel über das jeweilige Online-Formular. Mündliche oder telefonische Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Bei entsprechend gekennzeichneten Offline-Ausschreibungen erfolgt die Anmeldung an die in der Ausschreibung angegebene Adresse. Die übrigen Bedingungen gelten entsprechend. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.
Teilnehmerbeitrag
Sofern ein Teilnehmerbeitrag erhoben wird, ist dieser - je nach Angabe in der Ausschreibung - vorab auf das angegebene Konto zu überweisen. Es ist der fristgerechte Zahlungseingang maßgeblich.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist, wenn nicht in der Lehrgangs-/Seminar-/Kursausschreibung anders angegeben, 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.
Zusage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs über das Online-Anmeldesystem berücksichtigt. Der Teilnehmer erhält nach der Buchung seines Lehrgangsplatzes über das Online-Anmeldesystem eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Über diesen Link muss der Teilnehmer seine Daten überprüfen und seine Anmeldung bestätigen. Es gelten nur vollständige und korrekte Anmeldungen gemäß Ausschreibung. Unvollständige, fehlerhafte oder nicht bestätigte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf die Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Lehrgangsabsage
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Lehrgänge abzusagen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang kann an die Erfüllung der Voraussetzungen (gemäß Ausschreibung und/oder Prüfungsordnung) gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang mitzubringen und der Lehrgangsleitung zur Überprüfung vorzulegen.
Die Lehrgangsleitung behält sich vor, die in der Ausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgangsbeginn zu überprüfen, z.B. in Form eines Sichtungsschwimmens. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss aus dem Lehrgang führen. Eine Erstattung der Kursgebühren wäre in diesem Fall nicht möglich.
Mindestteilnehmerzahl
Alle Kurse erfordern grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Zahl nicht erreicht und kommt dadurch ein Lehrgang nicht zustande, erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist eine Nachricht und nach Möglichkeit ein Alternativangebot. Bereits gezahlte Gebühren werden selbstverständlich voll erstattet.
Programmänderungen
Orts- und Terminänderungen lassen sich nicht immer vermeiden. Etwaige Änderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Lehrgang von einem bestimmten Referenten geleitet wird.
Stornierung von Lehrgangsplätzen
Lehrgangsplätze bei Rettungsschwimmkursen (DRSA) können bis Anmeldeschluss per E-Mail an ausbildung@muelheim.dlrg.de kostenfrei storniert werden.
In allen anderen Fällen wird bei einer Abmeldung ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung werden Stornokosten einbehalten:
bei Abmeldung bis Anmeldeschluss: 10,00 € Verwaltungspauschalep
Bei allen Kursen inkl. DRSA gilt bei Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests:
Es besteht jedoch die Möglichkeit bis zum Beginn der des Kurses einen Ersatzteilnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, zu stellen. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers nach Beginn des Kurses begründet weder einen Anspruch auf Rückzahlung evtl. gezahlter Lehrgangsgebühren, noch automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
Der Lehrgangsbeginn und der Veranstaltungsort werden in der Ausschreibung angegeben. Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, ist die vollständige Teilnahme Voraussetzung zur Ausstellung einer Lehrgangsbescheinigung. Fehlzeiten sind in der Regel nicht möglich. Bei Rettungsschwimmkursen sind einzelne Ausweichtermine möglich.
Von Seiten der DLRG besteht bei Rettungsschwimmkursen ausschließlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei weiteren Angeboten werden Sie auf die entsprechende Versicherung hingewiesen.
Die Daten der Teilnehmer werden für den internen Gebrauch bei der Lehrgangsabwicklung in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gem. den gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der DLRG-findet nicht statt. Generell gilt: muelheim.dlrg.de/kontakt/datenschutzerklaerung.html
Sofern in der Ausschreibung keine abweichende Regelung getroffen werden, werden bei Seminaren/Lehrgängen keine Fahrtkosten erstattet, ferner gehen die Kosten für (Selbst-)Verpflegung (sofern nicht anders ausgeschrieben) zu Lasten des Teilnehmers.
Alle wichtigen und aktuellen Informationen dazu findet ihr auf den Seiten des Landes NRW und dem Robert-Koch-Institut
https://www.land.nrw/corona
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Mülheim an der Ruhr e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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